Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf
Anfang des Jahres einigte sich die Große Koalition beim sogenannten Wohnpaket darauf, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf künftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden soll. Begründet wird dies damit, dass Verkäufer und Käufer gleichermaßen Nutzen aus der Maklertätigkeit ziehen. Die Änderungen treten zum 23. Dezember 2020 in Kraft.
Das bedeutet konkret:
Die Partei, die den Makler beauftragt hat, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerprovision.
Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“
soll Immobilienkäufer angesichts steigender Immobilienpreise und damit verbundener Kaufnebenkosten künftig entlasten (siehe auch: Bundesgesetzblatt).
Als Teil des Gesetzes wird der Käufer erst dann aufgefordert, seinen Anteil der Courtage zu zahlen, nachdem der Verkäufer nachweislich seinen Anteil gezahlt hat.
Die neue Aufteilung vereinheitlicht nun die Provisionsregelung bundesweit und schafft damit klare Bedingungen für Käufer und Verkäufer.